Öffnungszeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag - Freitag:
10:00 - 18:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
body&face Perfection
Fassung vom 16. September 2026
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie sind in „Sie“-Form geschrieben. „Wir“ und „uns“ meint immer den in § 1 genannten Vertragspartner.
(1) Ihr Vertragspartner ist:
Panagiotis Vakirtzis
Einzelunternehmen, nicht im Handelsregister eingetragen
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „body&face Perfection“
Wilhelmstraße 74–76, 72764 Reutlingen
Telefon: 07121 79 89 641
E-Mail: info@bodyandface-perfection.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 358225373
(2) An die in Absatz 1 genannte Anschrift und E-Mail-Adresse können Sie auch jede Beschwerde richten.
(3) Wir erbringen kosmetische Dienstleistungen, insbesondere Nadelepilation (Elektroepilation), Laser-Haarentfernung, Hydrafacial und kosmetische Fußpflege. Außerdem verkaufen wir Gutscheine und geben Pflegeprodukte ab.
(4) Pflegeprodukte geben wir ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit in unseren Geschäftsräumen ab. Einen Versand und einen Verkauf über Fernkommunikationsmittel bieten wir nicht an.
(5) Die Behandlungen führt unsere angestellte Fachkosmetikerin in unseren Geschäftsräumen durch. Sie ist weder Ärztin noch Heilpraktikerin. Unsere Leistungen sind rein kosmetischer Natur. Sie dienen nicht der Erkennung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, sie ersetzen keine ärztliche Behandlung, und wir stellen keine Diagnosen. Podologische Fußbehandlungen im Sinne des Podologengesetzes erbringen wir nicht; die Bezeichnungen „Podologin“, „Podologe“, „Medizinische Fußpflegerin“ und „Medizinischer Fußpfleger“ führen wir nicht. Bei krankhaften Veränderungen der Haut, der Nägel oder der Füße wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.
(6) Anwendungen mit Anlagen im Sinne des § 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) führen ausschließlich Personen durch, die über die nach § 4 Absatz 1 Satz 1 NiSV in Verbindung mit den §§ 5, 6 und 7 NiSV erforderliche Fachkunde verfügen. Die Fachkundenachweise halten wir im Betrieb vor und legen sie Ihnen auf Wunsch vor.
(7) Ablative Laseranwendungen, Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up sowie Anwendungen zur Fettgewebereduktion sind nach § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 2 NiSV approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung oder Fortbildung vorbehalten. Solche Anwendungen bieten wir nicht an und führen wir nicht durch. Mit unseren Anlagen führen wir ausschließlich Anwendungen durch, bei denen diese Grenze eingehalten ist.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungs-, Produkt- und Gutscheinverträge zwischen Ihnen und uns.
(2) Sie werden Bestandteil eines Vertrages nur unter den Voraussetzungen des § 305 Absatz 2 BGB: wenn wir Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, Ihnen die Möglichkeit verschaffen, ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und Sie mit ihrer Geltung einverstanden sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gelten für den Vertrag ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ein Einverständnis durch Schweigen oder durch bloßen Zeitablauf tritt nicht ein. Aus einer Terminanfrage allein leiten wir kein Einverständnis ab; ebenso wenig daraus, dass Sie auf eine Nachricht von uns nicht antworten oder eine Frist verstreichen lassen. Nehmen Sie dagegen unsere Terminbestätigung an, der diese Bedingungen beigefügt waren und die ausdrücklich auf sie hinweist, so liegt darin Ihr Einverständnis mit ihrer Geltung (§ 3 Absatz 3).
(4) Jede Fassung dieser Bedingungen trägt im Kopf das Datum ihres Standes. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung zur Verfügung gestellt wurde. Diese Bedingungen sind über den Link „AGB“ im Fußbereich unserer Website www.bodyandface-perfection.de abrufbar, speicherbar und druckbar; wir senden sie Ihnen auf Wunsch jederzeit kostenlos in Textform zu und händigen sie Ihnen in unseren Geschäftsräumen auf Wunsch in Papierform aus.
(5) Ändern wir diese Bedingungen, gilt die Änderung nicht für bereits geschlossene Verträge. Für einen neuen Vertrag wird die geänderte Fassung nur nach Absatz 2 Vertragsbestandteil.
(6) Individuelle Vereinbarungen, die wir mit Ihnen treffen, gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor (§ 305b BGB). Das gilt unabhängig von ihrer Form und auch dann, wenn sie mündlich getroffen werden. Zusagen zu Terminen, Preisen, Behandlungsumfang und Behandlungsablauf, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen, wirken für und gegen uns; Verpflichtungen zu Ihren Lasten, die von diesen Bedingungen abweichen, können sie nicht begründen. Eine Zusage über ein bestimmtes Behandlungsergebnis oder über die Zahl der erforderlichen Sitzungen sowie eine Garantie geben wir ausschließlich nach § 14 Absatz 3 ab. Wir bitten darum, individuelle Vereinbarungen zusätzlich in Textform festzuhalten; ihre Wirksamkeit hängt davon nicht ab.
(1) Die Darstellung unserer Leistungen und Preise auf unserer Website, in Preislisten, in Aushängen und in sozialen Netzwerken ist noch kein Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung an Sie, einen Termin anzufragen. Über das Kontaktformular unserer Website nehmen wir keine Vertragserklärungen entgegen; eine dort eingegangene Nachricht behandeln wir ausschließlich als unverbindliche Kontaktaufnahme, auf die wir telefonisch oder per E-Mail antworten.
(2) Ihre Terminanfrage ist noch kein Angebot und bindet Sie nicht. Auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, eine Terminbestätigung. Diese Terminbestätigung ist unser verbindliches Angebot. Sie benennt den Termin, die Leistung, die voraussichtliche Dauer und den Preis; bei zeitabhängig abgerechneten Leistungen benennt sie zusätzlich den nach § 11 Absatz 4 maßgeblichen Betrag. Beigefügt sind diese Bedingungen, unsere Datenschutzinformation für Kundinnen und Kunden und – wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt – unsere Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unsere Terminbestätigung annehmen; dafür genügt eine kurze Antwort in Textform. Nehmen Sie unser Angebot nicht ausdrücklich an, sondern erscheinen Sie zum bestätigten Termin, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Behandlung zustande; auch in diesem Fall lagen Ihnen diese Bedingungen mit der Terminbestätigung vor. An unser Angebot halten wir uns drei Werktage gebunden, bei einem Termin innerhalb der nächsten drei Werktage bis zum Beginn dieses Termins. Nehmen Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, entfällt die Reservierung und Sie sind nicht gebunden; ein Ausfallentgelt entsteht dann nicht.
(4) Fragen Sie den Termin in unseren Geschäftsräumen an, legen wir Ihnen diese Bedingungen vor Ort vor und Sie können unser Angebot sofort annehmen; der Vertrag kommt dann sofort zustande.
(5) Solange Sie unser Angebot nicht angenommen haben, halten wir den Termin für Sie frei, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.
(6) Mit dem Vertragsschluss sind der Termin, die vereinbarte Leistung und der vereinbarte Preis für beide Seiten verbindlich. Unsere Rechte aus den §§ 7 und 8 bleiben unberührt.
(7) Einen individuellen Kostenvoranschlag halten wir vier Wochen ab seinem Datum aufrecht, sofern wir darin keine andere Frist angeben.
(8) Wir vergeben ausschließlich Einzeltermine. Wir planen jeden Termin so, dass die Behandlungszeit, der Behandlungsraum, das Gerät und die behandelnde Person für Sie zur Verfügung stehen. Deshalb sind vereinbarte Termine verbindlich.
(1) Sie können einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen. Sie können telefonisch, per E-Mail, per SMS oder über einen Nachrichtendienst absagen. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung Ihrer Nachricht über einen dieser Wege. Für telefonische Absagen außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen unser Anrufbeantworter zur Verfügung. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bitte machen Sie in Nachrichten über SMS, Nachrichtendienste oder soziale Netzwerke keine Angaben zu Ihrer Gesundheit; diese Dienste verarbeiten Daten auch außerhalb der Europäischen Union.
(2) Sagen Sie später ab oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, so bestimmen sich die Folgen nach § 615 BGB. Unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, soweit Sie sich im Annahmeverzug befinden, ohne dass wir zur Nachleistung verpflichtet sind. Die Voraussetzungen des Annahmeverzugs, insbesondere unsere Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zum vereinbarten Zeitpunkt, haben wir darzulegen und zu beweisen. Auf diesen Anspruch müssen wir uns nach § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen, was wir infolge des Ausfalls an Aufwendungen ersparen – insbesondere Verbrauchsmaterial wie Nadelkartuschen, Behandlungstips, Ampullen, Wirkstoffe und Pflegeprodukte – und was wir dadurch erwerben, dass wir den frei gewordenen Termin anderweitig vergeben.
(3) Statt diesen Anspruch im Einzelfall abzurechnen, berechnen wir Ihnen ein pauschales Ausfallentgelt. Die Anrechnung nach Absatz 2 ist darin bereits berücksichtigt; deshalb liegt das Ausfallentgelt deutlich unter dem vereinbarten Behandlungspreis. Es beträgt:
a) 30 Prozent des vereinbarten Behandlungspreises, wenn Ihre Absage weniger als 24 Stunden, aber mehr als 4 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesendet wird,
b) 75 Prozent des vereinbarten Behandlungspreises, wenn Ihre Absage weniger als 4 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesendet wird oder wenn Sie ohne Absage nicht erscheinen.
Ihnen bleibt in beiden Fällen ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Ausfall oder ein wesentlich geringerer Ausfall als der pauschalierte Betrag entstanden ist; die Einzelheiten regelt Absatz 5. Mehr als den nach diesem Absatz berechneten Betrag verlangen wir für einen ausgefallenen Termin in keinem Fall.
(4) Die Staffelung beruht auf dem Zeitfenster, das uns zum Umdisponieren bleibt. Wird Ihre Absage mehr als 4 Stunden vor Beginn abgesendet, können wir den Termin erfahrungsgemäß noch in einem Teil der Fälle aus der Warteliste nachbesetzen, und das für Sie vorbereitete Verbrauchsmaterial ist regelmäßig noch nicht geöffnet. Bei einer Absage kurz vor dem Termin oder bei Nichterscheinen entfällt beides.
(5) Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Ausfall oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als der pauschalierte Betrag. Dass wir den Termin nachbesetzen konnten, genügt dafür allein nicht, weil die Pauschale die durchschnittliche Nachbesetzungsquote bereits berücksichtigt; maßgeblich ist, ob wir im konkreten Fall einen zusätzlichen Umsatz erzielt haben, den wir ohne Ihren Ausfall nicht erzielt hätten. Führen Sie diesen Nachweis, entfällt das Ausfallentgelt oder ermäßigt sich auf den nachgewiesenen Betrag. Auf Ihr Verlangen teilen wir Ihnen mit, ob der Termin nachbesetzt werden konnte und welches Material bereits geöffnet war.
(6) Die in Absatz 3 genannten Prozentsätze und Höchstbeträge sind die Obergrenze unseres Anspruchs für einen ausgefallenen Termin. Wir behalten uns nicht vor, im Einzelfall einen höheren Betrag abzurechnen; das gilt auch dann, wenn uns tatsächlich ein höherer Ausfall entstanden ist.
(7) Kein Ausfallentgelt entsteht, wenn:
a) die Behandlung zu dem vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden durfte, etwa wegen einer akuten Erkrankung, einer Hautreizung im Behandlungsareal oder einer Schwangerschaft; wir sind dann selbst außerstande, die Leistung zu bewirken, und Sie geraten nach § 297 BGB nicht in Annahmeverzug,
b) höhere Gewalt oder eine behördliche Anordnung Sie an der Wahrnehmung gehindert hat und Sie uns das unverzüglich mitteilen,
c) wir Ihnen den Termin nach § 7 absagen oder verschieben,
d) wir die Behandlung nach § 8 Absatz 2 ablehnen oder abbrechen, es sei denn, der Grund liegt nach § 8 Absatz 5 in Ihrem Verantwortungsbereich,
e) die Behandlung nach § 9 Absatz 3 unterbleibt,
f) die Behandlung unterbleibt, weil uns Ihre Erklärung zum vorzeitigen Behandlungsbeginn nach § 16 Absatz 5 nicht vorlag und wir den Termin deshalb verlegt haben, oder
g) Sie den Vertrag wirksam widerrufen (§ 16).
Wir bitten Sie, uns eine Verhinderung so früh wie möglich mitzuteilen; Ihr Anspruch aus Buchstabe a hängt davon nicht ab. In anderen als den hier genannten Fällen entscheiden wir über eine Kulanz im Einzelfall.
(8) Das Ausfallentgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Abrechnung fällig. Die Behandlung selbst machen wir nicht davon abhängig, dass ein offenes Ausfallentgelt bezahlt ist. Ist ein Ausfallentgelt offen, können wir einen neuen Termin nach § 12 von einer Anzahlung abhängig machen.
(1) Verlegen Sie einen Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, ist das kostenfrei. Es entsteht kein Ausfallentgelt.
(2) Verlegen Sie einen Termin später, ermäßigt sich das Ausfallentgelt nach § 4 Absatz 3 um die Hälfte, wenn Sie bei der Verlegung sofort einen Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Wochen vereinbaren und diesen Ersatztermin wahrnehmen. Können wir Ihnen innerhalb dieser sechs Wochen keinen für Sie zumutbaren Termin anbieten, entsteht kein Ausfallentgelt. Diese Ermäßigung gewähren wir Ihnen einmal innerhalb von zwölf Monaten.
(3) Nehmen Sie den nach Absatz 2 vereinbarten Ersatztermin nicht wahr oder verlegen Sie ihn erneut später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, entsteht für den ursprünglichen Termin das Ausfallentgelt nach § 4 Absatz 3 in voller Höhe; maßgeblich für die Staffelung ist der Zeitpunkt, zu dem Sie uns die erste Verlegung mitgeteilt haben. Für den Ersatztermin selbst gilt § 4 gesondert. Insgesamt berechnen wir für einen ursprünglichen Termin und den dazu vereinbarten Ersatztermin höchstens einmal das Ausfallentgelt nach § 4 Absatz 3 Buchstabe b.
(4) Für eine nachgeholte Behandlung zahlen Sie ausschließlich den vereinbarten Behandlungspreis. Ein Ausfallentgelt und der volle Behandlungspreis für dieselbe Behandlung fallen niemals nebeneinander an. Haben Sie ein Ausfallentgelt bereits gezahlt und holen Sie die Behandlung später nach, rechnen wir das gezahlte Ausfallentgelt vollständig auf den Preis der nachgeholten Behandlung an.
(1) Treffen Sie verspätet ein, führen wir die Behandlung nur innerhalb der für Ihren Termin vorgesehenen Zeit durch. Ein Anspruch auf Verlängerung über diese Zeit hinaus besteht nicht, weil der anschließende Termin pünktlich beginnen muss.
(2) Für die durch Ihre Verspätung ausgefallene Behandlungszeit bleibt unser Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB bestehen; anzurechnen ist nach § 615 Satz 2 BGB, was wir infolge der Verkürzung an Aufwendungen ersparen. Statt im Einzelfall abzurechnen, berechnen wir Ihnen für die ausgefallene Zeit ein Verspätungsentgelt in Höhe von 50 Prozent des auf diese Zeit entfallenden Preisanteils, höchstens jedoch 70 Euro. Bei Leistungen mit festem Preis wird der Preisanteil zeitanteilig bestimmt: vereinbarter Preis geteilt durch die vorgesehene Behandlungsdauer, multipliziert mit der ausgefallenen Zeit. Der auf die tatsächlich durchgeführte Behandlung entfallende Preisanteil ist daneben zu zahlen; er wird bei Leistungen mit festem Preis ebenso zeitanteilig bestimmt. Beträgt Ihre Verspätung weniger als 10 Minuten, entsteht kein Verspätungsentgelt; es bleibt dann bei der Abrechnung nach § 11. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Betrag zusteht.
(3) Bei Leistungen, die wir nach Zeit abrechnen (§ 11 Absatz 4), berechnen wir für die tatsächlich durchgeführte Behandlung ausschließlich die tatsächlich geleistete Behandlungszeit. Für die durch Ihre Verspätung nicht genutzte reservierte Zeit gilt Absatz 2.
(4) Insgesamt zahlen Sie bei einer Verspätung in keinem Fall mehr als den Betrag, den Sie bei vollständigem Nichterscheinen nach § 4 Absatz 3 Buchstabe b schulden würden, zuzüglich des Preises für die tatsächlich erbrachte Leistung.
(5) Beträgt Ihre Verspätung mehr als die Hälfte der vorgesehenen Behandlungsdauer oder lässt die verbleibende Zeit eine fachgerechte Durchführung nicht zu, können wir die Behandlung ablehnen. Es gilt dann § 4 Absatz 3 Buchstabe b. Führen wir die Behandlung gleichwohl durch, gelten die Absätze 2 bis 4.
(1) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen nicht stattfinden, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere wegen Erkrankung der behandelnden Person, eines Geräteausfalls oder wegen höherer Gewalt –, informieren wir Sie unverzüglich über die uns zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten und bieten Ihnen so bald wie möglich Ersatztermine an.
(2) Können wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach der Absage keinen für Sie zumutbaren Ersatztermin anbieten oder lehnen Sie alle angebotenen Ersatztermine ab, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Zumutbar ist ein Ersatztermin insbesondere dann nicht, wenn er in einen Zeitraum fällt, den Sie uns zuvor als für Sie nicht möglich benannt haben. Wir können nur zurücktreten, wenn uns die Leistung dauerhaft unmöglich geworden ist oder wenn Sie uns auf unsere Bitte hin innerhalb von 14 Tagen keinen Terminwunsch nennen.
(3) Im Fall des Rücktritts erstatten wir Ihnen eine geleistete Anzahlung innerhalb von 14 Tagen vollständig und ohne Abzug auf demselben Weg, auf dem Sie sie geleistet haben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein für den Termin eingesetzter Gutschein bleibt in voller Höhe erhalten. Ein Ausfallentgelt nach § 4 entsteht nicht.
(4) Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(1) Art, Umfang und Dauer der Behandlung richten sich nach der Beratung vor Ort sowie nach Ihrem Hautbild, Haartyp und Behandlungsziel. Wir sprechen Empfehlungen aus; ob eine Behandlung durchgeführt wird, entscheiden Sie.
(2) Wir können eine Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn medizinische, hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen oder wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte Zweifel bestehen, dass die Behandlung ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit durchgeführt werden kann. Den Grund teilen wir Ihnen auf Wunsch mit.
(3) Lehnen wir eine Behandlung nach Absatz 2 ab, entsteht kein Ausfallentgelt nach § 4, soweit sich aus Absatz 5 nichts anderes ergibt. Eine geleistete Anzahlung erstatten wir innerhalb von 14 Tagen vollständig; ein eingesetzter Gutschein bleibt in voller Höhe erhalten.
(4) Brechen wir eine Behandlung nach Absatz 2 nach ihrem Beginn ab, berechnen wir nur den Teil der Leistung, den wir bis dahin erbracht haben, und auch diesen nur, soweit er für Sie von Interesse ist. Beruht der Abbruch auf einem Umstand aus unserem Verantwortungsbereich, insbesondere auf einem Geräteausfall, berechnen wir nichts; § 7 Absätze 1 bis 4 gelten dann entsprechend.
(5) Beruht die Ablehnung oder der Abbruch darauf, dass Sie im Anamnese- und Aufklärungsbogen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder die Ihnen vor der Behandlung mitgeteilten Vorbereitungshinweise – etwa zu Sonnenexposition, Selbstbräunern, Medikamenten oder Hautpflege – nicht beachtet haben, gilt § 4 Absatz 3 Buchstabe b; § 4 Absatz 7 Buchstabe d findet insoweit keine Anwendung. Voraussetzung ist, dass wir Ihnen die Vorbereitungshinweise mit der Terminbestätigung in Textform übersandt haben.
(1) Vor jeder Anwendung mit einer Anlage im Sinne der NiSV beraten und klären wir Sie auf, insbesondere über die Anwendung und ihre Wirkungen, über gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen, über mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen, über den individuellen Behandlungsplan einschließlich der verwendeten Anlage und der individuellen Situation, die zur Festlegung der Anwendungsparameter führt, sowie über eine mögliche Notwendigkeit einer vorherigen fachärztlichen Abklärung. Wir dokumentieren die Beratung und Aufklärung mit einem Beratungsprotokoll und lassen uns Ihr Einverständnis auf dieser Grundlage bestätigen (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 NiSV). Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der Behandlung und für die Einhaltung der gerätetechnischen und hygienischen Anforderungen tragen wir.
(2) Wir dürfen eine Behandlung nur durchführen, wenn uns Ihre gesundheitsrelevanten Angaben vollständig und zutreffend vorliegen und die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und, soweit vorgesehen, unterschrieben sind. Ob Sie diese Angaben machen, entscheiden Sie frei; eine vertragliche Auskunftspflicht begründen diese Bedingungen nicht. Machen Sie Angaben, müssen sie vollständig und wahrheitsgemäß sein. Ändert sich etwas an Ihren Angaben, teilen Sie uns das bitte vor einer Folgebehandlung mit. Ohne vollständige Anamnese dürfen wir Behandlungen, die eine Sicherheitsprüfung voraussetzen, nicht durchführen.
(3) Unterbleibt eine Behandlung allein deshalb, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, weil Sie die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten nicht erteilen oder widerrufen oder weil Sie die Angaben erst bei dem Termin machen wollten, entsteht kein Ausfallentgelt nach § 4. Das gilt nicht, wenn wir Sie vor dem Termin in Textform darauf hingewiesen haben, dass die Behandlung ohne diese Unterlagen oder ohne diese Einwilligung nicht stattfinden kann, und Sie den Termin gleichwohl nicht rechtzeitig abgesagt haben.
(4) Wir bitten Sie, die Pflege- und Verhaltensempfehlungen zu beachten, die wir Ihnen vor und nach der Behandlung geben; sie sind für das Ergebnis und für Ihre Sicherheit wichtig.
(5) Soweit ein Schaden darauf beruht, dass gesundheitsrelevante Angaben unvollständig oder unrichtig waren oder Pflege- und Verhaltensempfehlungen nicht beachtet wurden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 254 BGB. Diese Bedingungen ändern daran nichts. Eine Änderung der Darlegungs- und Beweislast ist mit diesem Paragrafen nicht verbunden.
(1) Personen unter 18 Jahren behandeln wir nur, wenn uns vor Beginn die Einwilligung aller sorgeberechtigten gesetzlichen Vertreter in Textform vorliegt und ein gesetzlicher Vertreter beim Vorgespräch anwesend war. Wir können verlangen, dass ein gesetzlicher Vertreter auch während der Behandlung anwesend ist.
(2) Den Vertrag über eine Behandlung an einer minderjährigen Person schließen wir ausschließlich mit einem gesetzlichen Vertreter. Dieser schuldet die Vergütung und ist unser Vertragspartner im Sinne dieser Bedingungen.
(3) Anwendungen mit Lasereinrichtungen und mit intensiven Lichtquellen führen wir an Personen unter 18 Jahren nicht durch. Das ist unsere eigene Sicherheitsentscheidung; sie geht über die Anforderungen der NiSV hinaus. Die Nadelepilation führen wir an Personen unter 18 Jahren nur unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 durch.
(4) Zum Nachweis des Alters können wir die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.
(1) Maßgeblich ist der Preis, der für die vereinbarte Leistung in der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste ausgewiesen ist, soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren. Die Preisliste ist unter Angabe ihres Gültigkeitsdatums auf unserer Website veröffentlicht und liegt in unseren Geschäftsräumen aus.
(2) Der so vereinbarte Preis bleibt für diesen Vertrag unverändert. Spätere Preisänderungen gelten nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für Sonderaktionen gilt der Aktionspreis für die Dauer der Aktion.
(3) Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
(4) Bei der Nadelepilation rechnen wir nach Zeit ab. Den Basispreis und den Preis je weiterer Minute weist die Preisliste aus; vor Behandlungsbeginn nennen wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitaufwand. Maßgeblich für alle Regelungen dieser Bedingungen, die an den vereinbarten Behandlungspreis anknüpfen – insbesondere für § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 –, ist bei zeitabhängig abgerechneten Leistungen der Betrag, der sich aus dem Basispreis und der für Sie reservierten Behandlungsdauer nach der Preisliste ergibt. Diesen Betrag nennen wir Ihnen in der Terminbestätigung. Überschreitet der tatsächliche Zeitaufwand den von uns genannten voraussichtlichen Aufwand um mehr als 20 Prozent, unterbrechen wir die Behandlung und setzen sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung fort.
(5) Vereinbaren wir ein Behandlungspaket, gilt der Paketpreis für alle Sitzungen des Pakets und ändert sich nicht. Die Sitzungen können Sie innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag geschlossen wurde, in Anspruch nehmen. Können Sie einzelne Sitzungen innerhalb dieser Frist nicht in Anspruch nehmen, weil wir Ihnen keinen für Sie zumutbaren Termin anbieten konnten, verlängert sich die Frist entsprechend. Vor Ablauf der Frist weisen wir Sie in Textform auf noch offene Sitzungen hin. Nach Ablauf der Frist verfällt Ihr Guthaben nicht: Wir rechnen dann nach § 17 Absatz 4 ab und erstatten Ihnen den auf die nicht in Anspruch genommenen Sitzungen entfallenden Anteil des Paketpreises abzüglich des uns entgangenen Gewinns; die Berechnung legen wir Ihnen auf Verlangen offen.
(6) Erbrachte Leistungen sind unmittelbar nach der Behandlung in unseren Geschäftsräumen fällig, soweit nicht nach § 12 eine Anzahlung vereinbart oder etwas anderes vereinbart ist. Produkte und Gutscheine sind bei Übergabe fällig.
(7) Sie können bar, mit Girocard, mit Kreditkarte oder über die von uns jeweils angebotenen digitalen Zahlungsmittel zahlen. Welche Zahlungsmittel wir anbieten, teilen wir Ihnen auf Nachfrage mit.
(8) Übernimmt ein Kostenträger, etwa eine Krankenkasse, die Kosten ganz oder teilweise, bleiben Sie unser Vertragspartner und Schuldner der Vergütung. Wir rechnen unmittelbar mit dem Kostenträger ab, wenn Sie uns Ihren Erstattungsanspruch abtreten und uns vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vorliegt; die Abtretung erfolgt erfüllungshalber. Zahlt der Kostenträger nicht oder nicht vollständig, schulden Sie den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mitteilung. Ein Ausfallentgelt nach § 4, ein Verspätungsentgelt nach § 6 und eine Anzahlung nach § 12 schulden Sie in jedem Fall selbst; sie sind gegenüber dem Kostenträger regelmäßig nicht erstattungsfähig. Hierauf weisen wir Sie vor Behandlungsbeginn gesondert hin.
(1) Wir können die Vereinbarung eines Termins von einer Anzahlung abhängig machen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
a) die vereinbarte Behandlungsdauer beträgt mehr als 90 Minuten,
b) für die Behandlung beschaffen wir Materialien eigens für Sie,
c) Sie sind innerhalb der letzten zwölf Monate zu mindestens einem vereinbarten Termin nicht erschienen oder haben ihn nicht rechtzeitig nach § 4 Absatz 1 abgesagt und es ist dafür ein Ausfallentgelt nach § 4 entstanden; Termine, für die nach § 4 Absatz 7 kein Ausfallentgelt entsteht, zählen nicht mit, oder
d) ein nach § 4 fälliges Ausfallentgelt ist offen.
(2) Den Grund und die Höhe der Anzahlung teilen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung in Textform mit. Die Anzahlung beträgt höchstens 30 Prozent des vereinbarten Behandlungspreises, höchstens jedoch 100 Euro. Sie wird auf die Vergütung angerechnet.
(3) Findet die Behandlung nicht statt, ohne dass uns nach § 4 ein Ausfallentgelt zusteht, erstatten wir Ihnen die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen vollständig und ohne Abzug auf demselben Weg, auf dem Sie sie geleistet haben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dasselbe gilt, wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen.
(4) Steht uns nach § 4 ein Ausfallentgelt zu, rechnen wir die Anzahlung darauf an. Einen übersteigenden Betrag erstatten wir Ihnen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen.
(1) Gutscheine können auf einen Geldbetrag (Wertgutschein) oder auf eine bestimmte Leistung (Leistungsgutschein) lauten. Jeder Gutschein trägt das Datum seiner Ausstellung.
(2) Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres einlösbar, in dem sie ausgestellt wurden. Nach Ablauf dieser Frist können wir die Einlösung ablehnen. Ihr Guthaben verfällt dann nicht: Sie können die Auszahlung des gezahlten Gutscheinbetrags abzüglich des uns entgangenen Gewinns verlangen; die Berechnung legen wir Ihnen auf Verlangen offen.
(3) Ein Leistungsgutschein wird zum Leistungsumfang eingelöst. Steigt der Preis der Leistung nach der Ausstellung, verlangen wir innerhalb der Gültigkeit keine Nachzahlung.
(4) Gutscheine sind übertragbar. Die Behandlung einer anderen Person setzt voraus, dass diese Person die Anamnese- und Aufklärungsunterlagen selbst ausfüllt und unterschreibt und dass die Behandlung bei ihr durchführbar ist.
(5) Übersteigt der Wert eines Gutscheins den Preis der in Anspruch genommenen Leistung, bleibt der Restbetrag in voller Höhe als Guthaben erhalten und kann für jede andere Leistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Restguthabens können wir ablehnen, solange der Gutschein noch einlösbar ist; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.
(6) Wird ein Termin ganz oder teilweise mit einem Gutschein bezahlt und entsteht nach § 4 ein Ausfallentgelt, rechnen wir den Gutscheinwert nur in Höhe des Ausfallentgelts an. Ein darüber hinausgehender Restwert bleibt Ihnen erhalten.
(7) Haben Sie einen Gutschein telefonisch, per E-Mail, per Nachrichtendienst oder über soziale Netzwerke gekauft, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 16 und nach unserer Widerrufsbelehrung zu.
(8) Der Kauf eines Gutscheins begründet vor seiner Einlösung noch keinen Behandlungsvertrag. Für Gutscheine gilt ausschließlich dieser Paragraf; sie sind nicht nach § 17 kündbar. Ihr Widerrufsrecht nach § 16 bleibt unberührt.
(1) Wir setzen Geräte und Produkte ein, die Ihrem Hautbild, Haartyp und Behandlungsziel entsprechen.
(2) Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Behandlung nach dem jeweiligen Stand der Technik, nach den Angaben der Gerätehersteller und nach den Anforderungen der NiSV. Ein bestimmter Behandlungserfolg ist nicht geschuldet. Wie stark eine Behandlung wirkt, hängt von Ihrem Hautbild, Haartyp, Hormonstatus, von Medikamenten und von Ihrer Mitwirkung bei der Nachsorge ab und lässt sich nicht sicher vorhersagen. Insbesondere können wir weder die Zahl der erforderlichen Sitzungen noch ein bestimmtes Ergebnis zusagen.
(3) Sagen wir Ihnen ausnahmsweise ein bestimmtes Ergebnis zu oder übernehmen wir eine Garantie, gilt diese Zusage unabhängig davon, in welcher Form wir sie erklärt haben (§ 2 Absatz 6). Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit halten wir solche Zusagen zusätzlich in Textform fest; ihre Wirksamkeit hängt davon nicht ab.
(4) Ihre gesetzlichen Rechte bleiben in vollem Umfang bestehen. Erbringen wir eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, stehen Ihnen insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz nach den §§ 280 ff. BGB und die gesetzlichen Kündigungsrechte zu. Für verkaufte Produkte und Gutscheine gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt, einschließlich Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung.
(5) Kein Anspruch besteht allein deshalb, weil sich das angestrebte kosmetische Ergebnis trotz fachgerecht durchgeführter Behandlung nicht, nicht vollständig oder nicht dauerhaft einstellt. Ob die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert.
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch dann, wenn der Schaden auf einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, und auch dann, wenn die Pflichtverletzung einem gesetzlichen Vertreter, einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter oder einer sonstigen Person zuzurechnen ist, deren wir uns zur Erfüllung unserer Pflichten bedienen. Bei den von uns erbrachten Behandlungen betrifft das den praktisch wichtigsten Fall: Personenschäden sind von jeder Haftungsbeschränkung ausgenommen.
(2) Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Für sonstige Schäden – also für Sachschäden und Vermögensschäden – haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Das sind hier insbesondere: die sorgfältige Anamnese, die Beratung und Aufklärung vor der Behandlung, die fachgerechte Auswahl, Einstellung und Wartung der Geräte, die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Behandlung selbst, der sorgfältige Umgang mit den Sachen, die Sie für die Behandlung ablegen müssen, das Freihalten des mit Ihnen vereinbarten Termins, die vertrauliche und sichere Behandlung Ihrer Gesundheitsdaten sowie die vollständige und fristgerechte Rückzahlung von Anzahlungen und die Erhaltung Ihres Gutscheinguthabens. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haften wir nicht.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 3 und 4 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden. Die Absätze 1 und 2 bleiben davon unberührt.
(6) Wir bitten Sie, Wertsachen nicht mitzubringen oder sie während der Behandlung bei sich zu behalten. Für Sachen, die Sie für die Behandlung ablegen müssen, haften wir nach den Absätzen 1 bis 3; die Beschränkung des Absatzes 4 gilt insoweit nicht.
(1) Schließen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher einen Vertrag mit uns ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – telefonisch, per E-Mail, per Nachrichtendienst oder über soziale Netzwerke –, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt für Gutscheine, für Behandlungspakete und für einzelne Behandlungstermine.
(2) Schließen Sie den Vertrag bei persönlicher Anwesenheit in unseren Geschäftsräumen, ist das kein Fernabsatzvertrag. Ein Widerrufsrecht steht Ihnen dann zu, wenn ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag nach § 312b Absatz 1 BGB vorliegt – insbesondere, wenn wir Sie unmittelbar zuvor außerhalb unserer Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit persönlich und individuell angesprochen haben, wenn Sie Ihr Angebot außerhalb unserer Geschäftsräume abgegeben haben, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wird oder wenn er auf einem von uns oder mit unserer Hilfe organisierten Ausflug geschlossen wird. In diesen Fällen gelten dieser § 16 und unsere Widerrufsbelehrung entsprechend; die Belehrung händigen wir Ihnen dann auf Papier aus (Artikel 246a § 4 Absatz 2 EGBGB). Nur wenn keiner dieser Fälle vorliegt, besteht kein Widerrufsrecht.
(3) Pflegeprodukte geben wir nach § 1 Absatz 4 ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit in unseren Geschäftsräumen ab. Ein Widerrufsrecht besteht für diese Käufe nicht, es sei denn, es liegt ein Fall des Absatzes 2 vor. Ihre gesetzlichen Mängelrechte nach § 14 Absatz 4 bleiben unberührt.
(4) Die Einzelheiten – Frist, Verfahren, Folgen – ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Wir stellen sie Ihnen mit unserer Terminbestätigung, also vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung, in Textform zur Verfügung; sie liegt diesen Bedingungen bei.
(5) Liegt Ihr Behandlungstermin vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist, legen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn eine gesonderte Erklärung zur Unterschrift vor, mit der Sie ausdrücklich verlangen, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Behandlung beginnen, und bestätigen, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Behandlung erlischt (§ 356 Absatz 5 Nummer 2 BGB). Sie können diese Erklärung auch vorab in Textform abgeben. Sie ist freiwillig und nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; durch bloßes Erscheinen zum Termin geben Sie sie nicht ab. Geben Sie die Erklärung nicht ab, haben Sie die Wahl: Wir führen die Behandlung durch – Ihr Widerrufsrecht bleibt dann bis zum Ablauf der Frist bestehen und Sie schulden im Widerrufsfäll keinen Wertersatz – oder wir verlegen den Termin auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Frist. Ein Ausfallentgelt entsteht in beiden Fällen nicht.
(6) Widerrufen Sie, nachdem die Behandlung auf Ihr ausdrückliches Verlangen begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, schulden Sie uns Wertersatz für den bereits erbrachten Teil nach § 357a Absatz 2 BGB. Das setzt voraus, dass wir Sie zuvor nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 EGBGB ordnungsgemäß informiert haben. Der Wertersatz wird aus dem vereinbarten Gesamtpreis im Verhältnis der bereits erbrachten zur insgesamt vereinbarten Leistung berechnet. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, wird der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung berechnet (§ 357a Absatz 2 Satz 3 BGB).
(7) Ihr Widerrufsrecht endet mit Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist. Diese beginnt mit dem Vertragsschluss, sobald Sie unsere Widerrufsbelehrung erhalten haben, und endet spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Absatz 4 BGB). Unabhängig davon erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Behandlung vollständig erbracht ist und die Voraussetzungen des Absatzes 5 vorlagen. Bei einem Behandlungspaket tritt dieses vorzeitige Erlöschen erst ein, wenn alle vereinbarten Sitzungen vollständig erbracht sind.
(8) Ein gekaufter Gutschein, den Sie noch nicht eingelöst haben, ist keine erbrachte Dienstleistung. Ihr Widerrufsrecht besteht hier bis zum Ablauf der Widerrufsfrist fort.
(9) Ein Ausfallentgelt nach § 4 und ein Verspätungsentgelt nach § 6 entstehen nicht, wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen. Für einen Termin, den Sie telefonisch, per E-Mail, per Nachrichtendienst oder über soziale Netzwerke vereinbart haben, besteht das Widerrufsrecht nach Absatz 1 bis zum Ablauf der Widerrufsfrist auch dann, wenn der Termin innerhalb dieser Frist liegt. Widerrufen Sie vor Behandlungsbeginn, entsteht kein Ausfallentgelt.
(1) Dieser Paragraf gilt für Behandlungsverträge und Behandlungspakete; für Gutscheine gilt § 13 Absatz 8.
(2) Sie können einen Behandlungsvertrag und ein Behandlungspaket jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir räumen Ihnen dieses Recht unabhängig davon ein, ob es Ihnen nach § 627 BGB ohnehin zusteht. Die Kündigung ist formfrei; zur besseren Nachvollziehbarkeit bitten wir um Textform.
(3) Kündigen Sie, schulden Sie die Vergütung nur für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 628 Absatz 1 Satz 1 BGB). Haben unsere bisherigen Leistungen für Sie infolge der Kündigung kein Interesse, weil wir die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst haben, schulden Sie insoweit keine Vergütung (§ 628 Absatz 1 Satz 2 BGB); Ihre Ansprüche aus § 628 Absatz 2 BGB bleiben unberührt. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erstatten wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung (§ 628 Absatz 1 Satz 3 BGB).
(4) Wird ein Behandlungspaket gekündigt – gleich von wem –, schulden Sie den auf die bereits erbrachten Sitzungen entfallenden Anteil des vereinbarten Paketpreises. Bei einem Paket mit gleichwertigen Sitzungen ist das der Paketpreis geteilt durch die Zahl der vereinbarten Sitzungen, multipliziert mit der Zahl der erbrachten Sitzungen. Den übersteigenden Betrag erstatten wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen. Den Paketrabatt rechnen wir Ihnen nicht nachträglich ab. Mehr als den gezahlten Paketpreis schulden Sie in keinem Fall.
(5) Eine Terminabsage ist für sich genommen keine Kündigung des gesamten Vertrages. Wollen Sie die Behandlung insgesamt beenden, muss das aus Ihrer Erklärung erkennbar sein. Kündigen Sie, schulden Sie nach Absatz 3 nur die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen; ein Ausfallentgelt nach § 4 entsteht durch die Kündigung nicht. Sagen Sie dagegen nur einen einzelnen Termin ab, ohne den Vertrag zu kündigen, bleibt es für diesen Termin bei § 4.
(6) Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine sichere Behandlung dauerhaft nicht möglich ist oder unsere Mitarbeitenden bedroht oder beleidigt werden. Kündigen wir, erstatten wir Ihnen im Voraus gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Tagen (§ 628 Absatz 1 Satz 3 BGB); Absatz 4 gilt entsprechend.
(1) Ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind frei übertragbar.
(2) Den Anspruch auf Durchführung einer Behandlung können Sie auf eine andere Person übertragen, wenn diese vor der Behandlung die Anamnese- und Aufklärungsunterlagen selbst vollständig ausfüllt und unterschreibt und die Behandlung bei ihr sicher durchführbar ist. Diese Voraussetzung dient allein der Sicherheit der behandelten Person.
(1) Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DSGVO ist der in § 1 Absatz 1 genannte Vertragspartner.
(2) Die vollständigen Informationen nach Artikel 13 DSGVO – insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängerkategorien, Speicher- und Löschfristen sowie zu Ihren Rechten auf Auskunft (Artikel 15), Berichtigung (Artikel 16), Löschung (Artikel 17), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18), Datenübertragbarkeit (Artikel 20), Widerspruch (Artikel 21) und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77) – erhalten Sie in unserer Datenschutzinformation für Kundinnen und Kunden. Wir übersenden sie Ihnen spätestens mit unserer Terminbestätigung in Textform; sie liegt außerdem im Empfangsbereich aus, ist über den Link „Datenschutz für Kundinnen und Kunden“ im Fußbereich unserer Website www.bodyandface-perfection.de abrufbar und wird Ihnen vor der ersten Erhebung Ihrer Gesundheitsangaben in unseren Geschäftsräumen in Papierform ausgehändigt. Die Datenschutzerklärung unter dem Link „Datenschutz“ betrifft ausschließlich den Besuch unserer Website.
(3) Ihre Gesundheitsangaben verarbeiten wir auf zwei getrennten Grundlagen. Soweit wir zur Beratung, Aufklärung und Dokumentation nach § 3 der NiSV verpflichtet sind, verarbeiten wir sie aufgrund dieser rechtlichen Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe i DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c BDSG). Im Übrigen verarbeiten wir sie auf Grundlage Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO. Diese Einwilligung erteilen Sie in einem eigenen Dokument, das Sie gesondert unterschreiben. Sie ist freiwillig, jederzeit widerrufbar und nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Widerruf der Einwilligung lässt die Unterlagen unberührt, die wir nach § 3 Absatz 2 NiSV zehn Jahre aufbewahren müssen.
(4) Fotoaufnahmen zur Behandlungsdokumentation und zu Werbezwecken erfolgen ebenfalls nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.
(5) Bitte übermitteln Sie uns Gesundheitsangaben nicht über SMS, Nachrichtendienste oder soziale Netzwerke. Diese Dienste verarbeiten Daten auch außerhalb der Europäischen Union. Für die Rechtzeitigkeit einer Absage nach § 4 Absatz 1 ist eine Begründung nicht erforderlich.
(6) Diese Datenschutzinformationen sind keine Vertragsbedingungen. Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung bestehen unabhängig von diesen Bedingungen und werden durch sie weder eingeschränkt noch erweitert.
(1) Wir haben am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt und sind deshalb nach § 36 Absatz 3 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 dieses Gesetzes ausgenommen. Wir weisen dennoch darauf hin: Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Wenden Sie sich bei Beanstandungen bitte zuerst unmittelbar an uns (§ 1 Absatz 2). Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
(3) Konnten wir eine Streitigkeit mit Ihnen nicht beilegen, weisen wir Sie nach § 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Textform auf die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin und geben dabei an, ob wir zur Teilnahme bereit sind. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de. An ihrem Verfahren nehmen wir nicht teil.
(1) Es gilt deutsches Recht. Ihre Rechte aus zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder wird sie es, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. § 306 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.
(3) Diese Bedingungen, unsere Datenschutzinformation für Kundinnen und Kunden und die Widerrufsbelehrung stellen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit kostenlos in Textform oder in Papierform zur Verfügung.
Fassung vom 16. September 2026